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Aktualisiert: 10.12.2020

Regeln für die Bereitstellung des Zahlungsauslösediensts und des Kontoinformationsdiensts

Offene Verbindungsschnittstelle – öffentlich zugängliche technische Schnittstelle für die Kommunikation zwischen kontoführenden Zahlungsdienstleistern, Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern, anderen Zahlungsdienstleistern, Zahlern und Empfängern.

Zahlungsauslösedienstleister, Kontoinformationsdienstleister, Paysera – Paysera LT, UAB, Code der juristischen Person 300060819, Sitz Pilaitės pr. 16, Vilnius, LT-04352, E-Mail-Adresse [email protected], Tel. +370 52071558. E-Geld-Institut-Lizenz Nr. 1, ausgestellt am 27.09.2012; Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist die Litauische Bank; Identifikationscode 188607684, Adresse Žirmūnų g. 151, Vilnius, E-Mail-Adresse [email protected], Tel. (8 5) 268 0501; Daten über Paysera LT, UAB werden im Register der juristischen Personen der Republik Litauen aufbewahrt und gespeichert.

Zahler – natürliche (Privatperson) oder juristische Person, die ein Zahlungskonto (Zahlungskonten) bei einem Institut (Institute) eines anderen Zahlungsdienstleisters besitzt und die Ausführung oder Einreichung von Zahlungsaufträgen von diesem Zahlungskonto (Zahlungskonten) unter Verwendung der von Paysera in vorliegenden Regeln beschriebenen Dienste ermöglicht.

Zahlungsauslösedienst, ZAD – Zahlungsdienst, wenn ein Zahlungsauftrag auf Antrag des Zahlers vom Zahlungskonto, das bei einem Institut eines anderen Zahlungsdienstleisters eröffnet wurde, über den Zahlungsauslösedienstleister eingeleitet wird.

Zahlungsdienstleister, ZDL – im Sinne vorliegender Regeln Zahlungsdienstleister, bei dessen Institut der Zahler ein Zahlungskonto hat, von dem der Zahler einen Zahlungsauftrag einleiten möchte (z. B. Banken, andere Kreditinstitute etc.).

Kontoinformationsdienst, KID – Zahlungsdienst, wenn im Internet eine konsolidierte Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten des Zahlers bei einem anderen Institut eines anderen Zahlungsdienstleisters bereitgestellt werden.

Regeln – diese Regeln für die Bereitstellung des Zahlungsauslösediensts und des Kontoinformationsdiensts.

Hauptmerkmale des ZAD und des KID

1. Diese Regeln bestimmen das Funktionieren des ZAD und des KID im Paysera-System, stellen die Hauptmerkmale des ZAD und des KID bereit, regeln die Verarbeitung der persönlichen Daten des Zahlers zum Zwecke der Bereitstellung des ZAD und des KID für den Zahler.

2. Der von Paysera zur Verfügung gestellte KID ermöglicht es dem Zahler, der das ZAD zu nutzen beabsichtigt, über die von Paysera unterstützte offene Verbindungsschnittstelle Informationen über seine Konten bei der Institution anderer ZDLs, den Kontostand auf diesen Konten und/oder die Auswahl eines Kontos, von dem der Zahler einen Zahlungsauftrag zu initiieren beabsichtigt, zu erhalten.

3. Über das von Paysera bereitgestellte ZAD hat der Zahler die Möglichkeit, einen automatisch generierten Zahlungsauftrag des Zahlers durch Paysera an das ZDL-Institut des Zahlers zu initiieren und zu bestätigen (autorisieren). 

4. Paysera wendet weder für die Bereitstellung des KID noch für die Bereitstellung des ZAD die Kommissionsgebühr an den Zahler an. Der Zahler wird jedoch im Rahmen der vorliegenden Regeln darüber informiert, dass die Standard-Kommissionsgebühr, die dem Zahler von seiner ZDL-Institution für eine Zahlungsüberweisung einer bestimmten Art vom ZDL des Zahlers in Rechnung gestellt wird, für die Zahlungsüberweisung angewendet wird. Wenn der ZDL des Zahlers über den Preis einer solchen Zahlungsüberweisung informiert, informiert Paysera auch den Zahler darüber, bevor sie den Zahlungsauftrag autorisieren.

Detaillierte Beschreibung der Funktionsweise des ZAD und des KID

5. Vor der Bereitstellung von KID und ZAD wird der Zahler klar und unmissverständlich darüber informiert, dass die Dienstleistungen von Paysera im Rahmen der vorliegenden Regeln und nur mit Zustimmung des Zahlers erbracht werden. Nachdem der Zahler mit den genannten Informationen und Regeln vertraut ist, drückt er sein Einverständnis aus, den ZAD und KID mit seinen Handlungen zu initiieren, d.h. in Abhängigkeit von der technischen Integration des Zahlers - entweder durch Klicken auf den Einverständnis-Button in einem neuen Fenster oder durch eine andere Wahl, die Bereitstellung von ZAD und KID zu initiieren. Der Zahler bestätigt die erteilte Zustimmung auch später, indem er die Login-Daten in das Electronic Banking seines PSP eingibt und den von Paysera generierten Zahlungsauftrag bestätigt.

6. Der Zahler drückt sein Einverständnis mit der Bereitstellung von ZAD KID aus und gibt seine Electronic-Banking-Daten ein, um sich über die von Paysera unterstützte offene Verbindungsschnittstelle bei seinem PSP anzumelden, wo automatisch ein Zahlungsauftrag im Namen des Zahlers generiert und initiiert wird. Bei der Ausführung dieser Funktion sammelt, akkumuliert oder speichert Paysera keine vom Zahler bereitgestellten Electronic-Banking-Daten (personalisierte Sicherheitsdaten). Informationen, die der Zahler verwendet, um sich in sein Electronic Banking einzuloggen (Kunden-ID, Passwort, generierte Codes, Passwortkartencodes oder andere), werden verschlüsselt und nur einmal für die Initiierung von Zahlungsaufträgen, Kontoinformationen und während nur einer Sitzung verwendet.

7. Bei der Verwendung des ZAD von Paysera leitet der Zahler in seinem Namen und einseitig die Einreichung des Zahlungsauftrags an den ausgewählten PSP ein. Der Zahler kann einen Zahlungsauftrag bis zu dem Zeitpunkt stornieren, an dem der Zahlungsauftrag bestätigt (autorisiert) wird. Der Wunsch, einen Zahlungsauftrag zu annullieren, wird vom Zahler geäussert, indem er die Sitzung beendet und den Zahlungsauftrag nicht bestätigt (autorisiert).

8. Durch die Nutzung des von Paysera zur Verfügung gestellten KID werden dem Zahler während des ZAD die Informationen über das Konto/die Konten des Zahlers bei einer bestimmten ZAD-Institution zur Verfügung gestellt. Verfügt der Zahler über mehrere Zahlungskonten bei einer bestimmten Einrichtung des ZAD, so kann der Zahler das Zahlungskonto auswählen, von dem er den Zahlungsauftrag auszuführen beabsichtigt.

9. Unter Verwendung des von Paysera zur Verfügung gestellten ZAD generiert Paysera, nachdem sich der Zahler über die von Paysera unterstützte offene Verbindungsschnittstelle in seinen ZAD einloggt, automatisch einen Zahlungsauftrag gemäß den Daten des Zahlers, die Paysera zur Verfügung gestellt wurden, und gibt dabei auch Folgendes an:

9.1. Paysera wird als Empfänger angegeben und Informationen über den Endempfänger werden dem Zahler im Feld Verwendungszweck zur Verfügung gestellt;

9.2. Wenn der Endempfänger ein Kunde von Paysera ist, wird der Zahlungszweck automatisch entsprechend den Daten des Endempfängers angegeben, damit der Endempfänger die vom Zahler durchgeführte Zahlung, d.h. die gekauften Waren oder Dienstleistungen, und den Zweck der Zahlung leicht erkennen kann;

9.3. der Zahlungsbetrag, der bei der Bereitstellung des ZAD automatisch generiert und vom Zahler bei der Initiierung des Zahlungsauftrags bestätigt wird;

9.4. nach Erstellung des Zahlungsauftrags können darin der Betrag, der Empfänger der Mittel oder andere Transaktionsdetails nicht geändert werden.

10. Der Zahler bestätigt (autorisiert) einen von Paysera automatisch erstellten Zahlungsauftrag.

11. Nach erfolgreicher Bereitstellung des Dienstes zur Auslösung von Zahlungsaufträgen über einen dauerhaften Datenträger übermittelt Paysera dem Zahler und dem Endempfänger eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Auslösung des Zahlungsauftrags und den erfolgreich abgeschlossenen Zahlungsauftrag, die gleichzeitig auch eine Bestätigung ist, dass der Zahlungsauftrag beim Institut des ZAD des Zahlers ordnungsgemäß ausgelöst wurde. Zusammen mit diesen Informationen übermittelt Paysera weitere während einer Zahlungstransaktion erhaltene Daten, die es dem Zahler und dem Endempfänger ermöglichen, die Zahlungstransaktion, den Betrag und die Daten zu erkennen, die der Endempfänger zur Erkennung des Zahlers benötigt.

12. Paysera informiert den Endempfänger über die erfolgreiche Ausführung der Zahlung.

13. Bei Bereitstellung des ZAD stellt Paysera dem Zahler und dem Endempfänger der Mittel die Daten bereit, die eine Identifizierung der Zahlungstransaktion und des Zahlers ermöglichen.

14. Bei Bereitstellung des ZAD und/oder KID behält Paysera zu keinem Zeitpunkt die Mittel des Zahlers.

Haftung

15. Paysera übernimmt volle Verantwortung für die korrekte Einleitung des Zahlungsauftrags des Zahlers dem vom Zahler gewählten ZDL und die Sicherheit und Vertraulichkeit von E-Banking-Daten.

16. Hat Paysera gemäß dem vom Zahler eingeleiteten Zahlungsauftrag den ZAD bereitgestellt und wurden gemäß diesen Informationen die vom Zahler angegebenen Mittel dem Empfänger der Mittel gutgeschrieben, jedoch die Mittel aus irgendeinem Grund vom Konto des Zahlers nicht abgebucht und dem Zahler nicht überwiesen oder an den Zahler zurückgegebenen, hält Paysera diese Mittel als Schuld des Zahlers gegenüber dem Endempfänger der Mittel.

17. Wenn der Zahler über eine nicht autorisierte oder nicht ordnungsgemäß eingeleitete ausgeführte Zahlungstransaktion unter Verwendung der Paysera-Dienste erfährt, muss der Zahler den Betreiber seines Zahlungskontos gemäß dem in den Vereinbarungen mit seinem Kontobetreiber festgelegten Verfahren kontaktieren.

Datenschutz

18. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Zahlungsüberweisungen und der Vertraulichkeit der Daten des Zahlers speichert Paysera keine Daten des Zahlers in Zusammenhang mit personalisierten Sicherheitsdaten (z. B. eindeutige Identifikatoren, Passwörter oder Codes zur Bestätigung (Autorisierung) der Zahlungsaufträge) in IT-Systemen und Servern. Alle erhaltenen Daten werden von der betroffenen Person selbst zur Verfügung gestellt und/oder dem ZDL.

19. Alle personalisierten Daten (personalisierte Sicherheitsdaten) des Zahlers zur Anmeldung beim E-Banking sind nur für einmalige Sitzungen verwendet, sie werden während der gesamten Sitzung verschlüsselt und können im Paysera-System nicht gesehen, wiederhergestellt und verwendet werden. Jedes Mal, wenn der Zahler einen Antrag auf Einleitung des Zahlungsauftrags und/oder eine Kontoinformationsanfrage einreicht, muss der Zahler erneut gegenüber dem ZDL, der sein Konto verwaltet, seine Identität bestätigen.

20. Alle vom Zahler im Paysera-System bereitgestellten Daten werden während der Ausführung der Zahlung an das ZDL-Institut über einen sicheren Kanal, der durch ein SSL-Zertifikat geschützt ist, weitergeleitet. Deshalb bleiben die E-Banking-Daten des Zahlers sowie Codes zur Bestätigung (Autorisierung) der Zahlungsaufträge und/oder der Kontoinformationsanfragen sicher und können nicht von Dritten übernommen werden.

21. Zum Zweck der Bereitstellung des ZAD und KID im Paysera-System können die folgenden Daten (einschließlich personenbezogener Daten) verarbeitet werden: der vollständige Name des Zahlers, das Personenkennzeichen, das Zahlungsdatum, der Zahlungsbetrag, der Zahlungszweck, die E-Mail-Adresse, die IP-Adresse, die Liste der Konten des Zahlers und deren Saldo sowie die Kontonummer des Zahlers.

22. Paysera verarbeitet die personenbezogenen Daten des Zahlers auf der Grundlage der Gesetzgebung, die die Zahlungsdienste und die Notwendigkeit der Ausführung der Vereinbarung über die Bereitstellung von ZAD und KID, an der die betroffene Person beteiligt ist, regelt. 

23. Paysera verarbeitet die Daten (einschließlich der personenbezogenen Daten) des Zahlers unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen:

23.1. stellt sicher, dass Informationen über den Zahler, die während der Bereitstellung des ZAD oder KID erhalten werden, nur in dem Maße und in dem Umfang bereitgestellt werden, wie es für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist oder die Gesetzgebung dies verlangt;

23.2. Paysera speichert nicht die sensiblen Zahlungsdaten des Zahlers, d. h. solche Daten, mit denen Betrüge begangen werden können und die personalisierte Sicherheitsdaten enthalten;

23.3. Paysera stellt sicher, dass die personalisierten Sicherheitsdaten des Zahlers nicht für andere Parteien als den Zahler und den Ausgeber der personalisierten Sicherheitsdaten (den entsprechenden ZDL) verfügbar sind;

23.4. erhebt oder verarbeitet die Daten nicht für Zwecke, die nicht mit der Bereitstellung des ZAD und/oder KID zusammenhängen;

23.5. hat nur Zugang zu den angegebenen Zahlungskonten und Informationen über die damit verbundenen Zahlungsvorgänge;

23.6. ändert die im Zahlungsauftrag angegebenen personenbezogenen Daten des Zahlers nicht;

23.7. Paysera verwirklicht angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, Änderung, Offenlegung sowie anderer rechtswidriger Verarbeitung im Sinne der die Verarbeitung der personenbezogenen Daten regelnden Rechtsvorschriften;

23.8. Paysera verwirklicht die Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des ZAD oder des KID durch Personen, die versuchen, durch Betrug das Geld zu erlangen oder es zu kontrollieren.

24. Der Zahler hat das Recht, von den von Paysera verarbeiteten personenbezogenen Daten Kenntnis zu erhalten. Der Zahler hat das Recht, Informationen darüber zu erhalten, ob Paysera seine personenbezogenen Daten verarbeitet, und wenn ja, von diesen Daten Kenntnis zu nehmen und Informationen darüber zu erhalten, aus welchen Quellen und mit welchen personenbezogenen Daten diese Daten gesammelt werden, was der Zweck ihrer Verarbeitung ist und wem sie übermittelt werden oder übermittelt werden können; er hat das Recht, eine Kopie seiner personenbezogenen Daten von Paysera in Übereinstimmung mit dem in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verfahren zu erhalten. Nachdem Paysera eine schriftliche Anfrage vom Zahler erhalten hat, legt Paysera die angeforderten Daten schriftlich innerhalb der in der Gesetzgebung festgelegten Frist vor oder gibt die Gründe für die Verweigerung der Erfüllung dieser Anfrage an. Die Daten können einmal pro Kalenderjahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden, aber in anderen Fällen kann die Bereitstellung der Daten zu einem Betrag in Rechnung gestellt werden, der die Kosten der Datenbereitstellung nicht übersteigt.Mehr über das Recht auf Zugang zu persönlichen Daten und das Verfahren.

25. Der Zahler ist berechtigt, von Paysera die Berichtigung unrichtiger und/oder ungenauer personenbezogener Daten zu verlangen oder die vollständigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen, indem er eine Anfrage stellt.

26. Der Zahler ist berechtigt, die Beendigung der Bearbeitung seiner personenbezogener Daten zu verlangen (Löschung der Daten), wenn die personenbezogener Daten für den Zweck, für den sie erhalten wurden, nicht mehr benötigt werden oder wenn die personenbezogener Daten unrechtmässig bearbeitet wurden oder wenn die personenbezogener Daten durch Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gelöscht werden müssen. Das Recht des Zahlers, die Löschung seiner personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, zu verlangen, kann aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von Paysera, als Anbieter von Zahlungsdienstleistungen, zum Schutz der Daten über die Identifizierung des Kunden, Zahlungsvorgänge, abgeschlossene Verträge usw. für den gesetzlich festgelegten Zeitraum eingeschränkt oder unmöglich sein.

27. Zum Zweck der Bereitstellung des ZAD und/oder des KID werden die personenbezogene Daten des Zahlers für 3 Jahre ab deren Erhalt gespeichert.

28. Anträge auf Zugang, Korrektur und Löschung von Daten werden vom Zahler per E-Mail an [email protected] gesendet. In der Anfrage muss der Kunde seinen Vor- und Nachnamen deutlich angeben. Kontakte des Datenschutzbeauftragten von Paysera: [email protected]

29. Bei der Bereitstellung der ZAD- und/oder KID-Dienste wird das erforderliche Cookie PHPSESSID, das die ordnungsgemäße Ausführung der ZAD- und/oder KID-Dienste gewährleistet, für die Dauer der Web-Sitzung auf dem Gerät des Zahlers installiert. Der Zahler kann die Einstellungen seines Browsers so ändern, dass das Cookie nicht akzeptiert oder gelöscht wird, wobei in einem solchen Fall jedoch die ZAD- und/oder KID-Dienste aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen würden. 

Schlussbestimmungen

30. Dem Zahler, der die Paysera-Dienste nutzt, wird empfohlen, sich mit den Ratschlägen und Empfehlungen zur sicheren Nutzung des Paysera-Systems vertraut zu machen.

31. Die vorliegenden Regeln unterliegen dem Recht der Republik Litauen, auch wenn ein Streit zwischen dem Zahler und Paysera in die Zuständigkeit eines anderen Landes als der Republik Litauen fällt.

32. Die Zahler haben das Recht, Beschwerden oder Ansprüche in Bezug auf Zahlungsdienstleistungen an allgemeine die E-Mail-Adresse [email protected] zu stellen. Die schriftliche Beschwerde des Zahlers wird innerhalb von 15 Werktagen ab Erhalt der Beschwerde überprüft. In Ausnahmefällen, in denen Paysera aufgrund der Gründe, die Paysera nicht kontrollieren kann, die Antwort nicht innerhalb von 15 Werktagen bereitstellen kann, stellt Paysera eine vorläufige Antwort bereit. In jedem Fall beträgt die Frist für Bereitstellung der endgültigen Antwort nicht mehr als 35 Werktage.

33. Wenn der Zahler mit der Entscheidung von Paysera nicht zufrieden ist, hat der Zahler das Recht, andere Rechtsmittel einzulegen und:

33.1 eine Forderung bei der Bank von Litauen unter Totorių g. 4, LT-01121 Vilnius, und/oder per E-Mail an [email protected] einreichen.

33.2. Wenn der Zahler ein Nutzer ist, hat er auch das Recht, sich an die Bank von Litauen als Institution zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zu wenden (Erfahren Sie mehr).

34. Falls es nicht gelingt, eine Streitigkeit gütlich oder durch eine andere außergerichtliche Methode der Streitbeilegung beizulegen, wird die Streitigkeit von den Gerichten nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren entsprechend dem Standort von Payseras Büro beigelegt.

35. Die Person, die den ZAD und KID im Paysera-System benutzt, bestätigt, dass sie mit den vorliegenden Regeln vertraut ist.

36. Paysera behält sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit einseitig zu ändern, und diese Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Paysera Website in Kraft.

Geschichte der Regeln

Regeln für die Bereitstellung der Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste Version bis 20.07.2020

Regeln für die Bereitstellung der Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste Version bis 10.12.2020