Informationen aktualisiert: 12.04.2017
Regeln des Partnerprogramms (Affiliate)
Allgemeiner Vertrag – Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag, dessen Bedingungen für den Partner gelten.
Partner – Kunde des Paysera-Systems, der die Paysera-Dienstleistungen den Dritten, die noch keine Paysera-Kunden sind, empfehlt, indem er sie gemäß folgenden Regeln auf das Paysera-System umleitet.
(*Erläuterung: Wenn die Bestimmungen des Allgemeinen Zahlungsdienstevertrags für alle Kunden – sowohl Verkäufer als auch andere Kunden – gelten, wird der Begriff „Kunde“ verwendet und wenn die Bestimmungen des Allgemeinen Zahlungsdienstevertrags nur für Verkäufer gelten, wird der Begriff „Verkäufer“ verwendet).
1. Diese Regeln bestimmen die Bedingungen des Partnerprogramms.
2. Die Regeln des Partnerprogramms sind der Anhang zum Allgemeinen Zahlungsdienstevertrag, der nach Zustimmung zu Regeln im System durch den Partner in Kraft tritt. Bei Nutzung dieser Dienstleistung gelten für den Verkäufer alle Bedingungen des Allgemeinen Vertrags und zusätzlich die in diesem Anhang festgelegten Bedingungen. Die in diesem Anhang verwendeten Begriffe werden im Sinne des Allgemeinen Vertrags verwendet.
3. Um das Partnerprogramm nutzen zu können, muss der Partner der Kunde des Paysera-Systems sein, der im System registriert ist und die Zustimmung zu Bedingungen des Allgemeinen Zahlungsdienstevertrags sowie diesen Regeln ausgedrückt hat.
4. Das Partnerprogramm bietet dem Partner die Möglichkeit, Vergütung für Empfehlung der Paysera-Dienstleistungen an Dritte, die noch keine Paysera-Kunden sind, und deren Umleitung auf Nutzung der Paysera-Dienstleistungen zu erhalten.
5. Nach Registrierung im Partnerprogramm erhalten die Partner einen einzigartigen Link zum Paysera-System für Registrierung der neuen vom Partner gefundenen Kunden. Die Regeln des Partnerprogramms gelten und als neue vom Partner gefundene Kunden werden die Personen betrachtet, die sich über den einzigartigen Ling des Partners im Paysera-System registrieren.
6. Das Partnerprogramm tritt in Kraft, wenn sich mindestens drei getrennte einzigartige Personen, die noch keine System-Kunden sind, über den einzigartigen Link des Partners im Paysera-System innerhalb von sieben Tagen aus demselben Browser registrieren und anfangen, im System Transaktionen auszuführen.
7. Der Partner wird nur Kunden mit ehrlichen Zwecken und gutem Ruf empfehlen und umleiten. Paysera hat das Recht, die Registrierung einer vom Partner umgeleiteten Person ohne Angabe von Gründen und gemäß den internen Risikomanagementregeln abzulehnen.
8. Die Vergütung gemäß dem Partnerprogramm wird als Teil des Paysera-Gewinns gezahlt, der von neuen Kunden, die vom Partner empfohlen wurden und das System nutzen, erhalten wird.
9. Die Vergütung des Partners für Empfehlungen besteht aus:
9.1. im Fall des Findens der vom Partner umgeleiteten Kunden, die die Paysera-Dienstleistung der Zahlungssammlung nutzen werden – 10 % des Paysera-Gewinns (Kommissionsgebühren) von jedem neuen vom Partner gefundenen Kunden, der die Dienstleistung nutzen wird. Die Tabelle der von Paysera erhobenen Kommissionsgebühren ist verfügbarhier, in der Tabelle 2 „Zusätzliche Kommissionsgebühren für eine Zahlung gemäß der Projektkategorie“ (die Vergütung von den in der Tabelle 1 angegeben Kommissionsgebüren wird für den Partner nicht berechnet). Paysera hat das Recht, die Kommissionsgebühren zu ändern. Die Kommissionsgebühren für bestimmten Kunden werden endgültig bei Bestätigung des Projekts des Kunden festgestellt. Die Vergütung für den Partner wird gemäß der für bestimmten Kunden geltenden Kommissionsgebühr berechnet („Zusätzliche Kommissionsgebühren für eine Zahlung gemäß der Projektkategorie“);
9.2. im Fall des Findens der zukünftigen Kunden, die die Paysera-Dienstleistung des Paysera-Kontos nutzen werden – 10 % des Paysera-Nettogewinns aus Währungsumrechnung aus jeder Transaktion des neuen vom Partner gefundenen Kunden im Zusammenhang mit Währungsumrechnung. Der Nettogewinn aus Währungsumrechnung wird auf der Grundlage der Differenz zwischen dem momentanen Marktkurs und dem Verkaufskurs abzüglich der direkten Umrechnungskosten, die Paysera bei der Umrechnung einer bestimmten Währung in Banken oder auf Devisenmärkten entstehen, berechnet.
10. Die in diesen Regeln festgelegte Vergütung ist auf unbegrenzte Zeit, d. h. ganze Zeit, zahlbar, solange die neuen vom Partner gefundenen Kunden die Dienstleistungen des Systems nutzen oder solange die vom Partner gebrachten Kunden die Person, die sie empfohlen hat, nicht ablehnen. Dies kann vom System frühestens 12 Monate nach Registrierung des neuen Kunden durchgeführt werden.
11. Der Partner muss sowohl für Paysera als auch für einen neuen Kunden akzeptabel sein. Der neue vom Partner gefundene Kunde kann den Partner, der ihn empfohlen hat, ablehnen, jedoch nicht früher als 12 Monate nach Registrierung im System.
12. Paysera zahlt die Vergütung dem Partner gemäß dem Partnerprogramm für jeden Monat am 10. (zehnten) des nächsten Monats abhängig vom Gewinn von den vom Partner gefundenen Kunden für jeden Monat und:
12.1. wenn mindestens drei vom Partner gefundene Kunden im Abrechnungsmonat Gewinn gebracht haben;
12.2. wenn sich der Partner während des Monats und bis zum 10. des laufenden Monats mindestens einmal bei seinem Paysera-Benutzerkonto angemeldet hat;
12.3. die Kommissionsgebühren für Zeitraum länger als 3 Monate werden nicht ausgezahlt.
13. Die Vergütung wird dem Partner in der von ihm gewählten Hauptwährung bei Überweisung des berechneten Betrags auf das Paysera-Konto des Partners gezahlt.
14. Der Partner ist verantwortlich für Einkommenserklärung und Entrichtung aller Steuern dem Staat für die von Paysera gemäß diesen Regeln erhaltenen Einnahmen.
15. Bei Suche nach neuen Kunden und Empfehlungen an Dritte verpflichtet sich der Partner, die Kunden darüber zu informieren, dass er als Partner gemäß diesen Regeln auftritt sowie gegen das Recht des Landes, in dem die Empfehlungen abgegeben werden, nicht zu verstoßen. Die Empfehlungen dürfen nur mit rechtmäßigen Mitteln abgegeben werden. Der Inhalt oder Abgabemethode der Empfehlung darf nicht die Rechte von Paysera oder anderen Dritten verletzen. Paysera macht den Partner aufmerksam und warnt davor, dass das Senden der Werbeinformationen an Personen über E-Mail, soziale Netzwerke oder andere Kommunikationsmittel ohne deren Zustimmung verboten ist und gesetzliche Sanktionen dem Absender auferlegt werden können.
16. Dem Partner, der gemäß diesen Regeln auftritt, ist auch verboten:
16.1. den einzigartigen Link auf Websites zu platzieren, auf denen pornographische, erotische, anstößige Inhalten bereitgestellt, Informationen über Glücksspiele bereitgestellt oder Glücksspiele organisiert, Tabakwaren, Arzneimittel, Alkohol, illegale Waren, Waffen verkauft, Paid-to-Click-Anzeigen platziert oder die Kommissionsgebühren für Registrierung in elektronischen Systemen (engl. moneyback projects) gezahlt werden;
16.2. von Google AdWords-Anzeigen unmittelbar zu verweisen;
16.3. von anderen Quellen (Facebook-Anzeigen, Textads) unmittelbar zu verweisen;
16.4. das Wort Paysera oder ein anderes ähnlich klingendes Wort (z. B. mit Rechtschreibfehler, Endung, Suffix usw.) als Schlüsselwort bei Erstellung von Google Adwords usw. zu verwenden;
16.5. einen Domainnamen Paysera.* als Schlüsselwort zu verwenden.
17. Der Partner übernimmt volle Verantwortung für seine Handlungen beim Senden der Empfehlungen und sicherstellt, dass seine Handlungen nicht gegen die Gesetze verstoßen, sowie ist verantwortlich für alle Verluste aufgrund unsachgemäßer Einhaltung (oder Nichteinhaltung) der Gesetze im Rahmen des Partnerprogramms. Paysera hat das Recht, die Zahlung der Vergütung dem Partner gemäß den Regeln des Partnerprogramms zu verweigern, wenn der Partner bei Abgabe der Empfehlungen gegen geltendes Recht verstößt.
18. Paysera hat das Recht, die sofortige Beendigung der Handlungen des Partners zu fordern sowie die Zahlung der Vergütung dem Partner gemäß diesen Regeln zu beenden und den Schadenersatz zu verlangen, wenn sie feststellt, dass der Partner bei Erfüllung der Regeln des Partnerprogramms diese Regeln nicht einhält, gegen geltendes Recht verstößt, dem geschäftlichen Ruf von Paysera schaden kann, Betrüge begeht oder anders die Interessen von Paysera verletzt.
19. Paysera haftet in keinem Fall für Kosten oder Verluste des Partners, die bei Abgabe der Empfehlungen durch den Partner gemäß diesen Regeln entstehen.
20. Der Partner versteht, dass diese Regeln keine gemeinsame Tätigkeit, Partnerschaft, Vertretung oder Arbeitsbeziehungen zwischen Paysera und Partner schaffen. Der Partner hat keine Befugnisse oder Rechte auf Erstellung der Pflichten im Namen von Paysera.
21. Die Regeln können gemäß den Allgemeinen Zahlungsdienstevertrag geändert werden.